Kursbeginn für Anfänger ist montags und teilweise dienstags. Fortgeschrittene können täglich in die Kurse einsteigen, sofern ihr Können mit den verschiedenen Standards der Gruppen übereinstimmt.
Die Gruppeneinteilung bei Skikursen erfolgt durch die Skischule. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Vertragspartner zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.
Die Mindestanzahl der Kursteilnehmer bei Kinderkursen beträgt 6 Personen. Verkleinert sich eine Gruppe auf unter 6 Teilnehmer, behält sich die Skischule das Recht vor, sie mit einer anderen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden zu verkürzen. Bei Snowboard & Erwachsenenkursen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 4 Personen. An Samstagen und Sonntagen findet generell kein Gruppenunterricht statt (außer Weihnachten).
Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höherer Gewalt) werden nicht ersetzt. Bei Nichtinbetriebnahme der Aufstiegshilfen aus jeglichen Gründen erfolgt keine Rückerstattung. Nicht genutzte Tage verfallen.
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17.00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen.
Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rück zu erstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
Die Ski & Freerideschool ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt und eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt. Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu. Er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
Skipässe und Ausrüstung sind im Kurspreis nicht enthalten.
Mehrmaliger Lehrerwechsel aufgrund der flexiblen Organisation möglich.
Der Kunde hat die Skischule über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skifahren wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären, sowie über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand, umfassend aufzuklären.
Bei allen unseren Programmen/Anlässen sind die Kursteilnehmer nicht gegen Unfall versichert. Eine entsprechende Unfallversicherung ist Sache der Gäste. Grundsätzlich haftet die Skischule nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus):
Obliegenheiten und Erklärungen des Kunden oder Kursteilnehmers:
Dem Kunden sind das Auftreten der weltweiten Covid-19-Pandemie sowie sich daraus ergebende Einschränkungen allgemein bekannt.
Der Kunde ist verpflichtet, sich in diesem Zusammenhang über alle etwaig bestehenden Einschränkungen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen bezogen auf die Region, in der die Ski & Freerideschool liegt, Kenntnis zu verschaffen. Dazu zählen auch die geltenden COVID-19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe.
Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm schon in Eigenverantwortung einzuhaltende Verhaltensregeln wie z.B. das regelmäßige Händewaschen mit Wasser und Seife und weiterer Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, allenfalls das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dort wo ein Abstandhalten nicht möglich oder gar vorgeschrieben ist, das Husten und Niesen in ein Papiertaschentuch oder die Ellenbeuge und das Unterlassen von Begrüßungen mit Körperkontakt dazu dienen können, eine weitere Verbreitung des Virus durch ihn zu vermeiden.
Der Kunde hat alle dementsprechenden Anweisungen der Ski & Freerideschool, die der gesundheitlichen Sicherheit der Vertragsparteien dienen, Folge zu leisten. Diese Anweisungen betreffen Räumlichkeiten der Ski & Freerideschool, den Treffpunkt bzw. Sammelplatz und alle Örtlichkeiten, die während des Unterrichts aufgesucht werden.
Der Kunde sichert auch zu, entsprechende Anweisungen und Verhaltensregeln, die von Dritten wie z.B. Lift- bzw. Seilbahnbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben oder sonstigen Betrieben kommuniziert werden und die der Kunde im zeitlichen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Ski & Freerideschool in Anspruch nimmt, einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde erklärt, in den letzten 14 Tagen vor der ersten Teilnehme am Unterricht keinerlei für COVID-19 typische Krankheitssymptome gehabt zu haben. Er erklärt auch, nach seinem Wissensstand keinen Kontakt zu COVID-19-infizierten Personen gehabt zu haben.
Der Kunde erklärt, sich bei Krankheitssymptomen wie z.B. trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Halsschmerzen oder Fieber, die vor Beginn eines Unterrichts auftreten, vom Unterricht fern zu halten und die telefonische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 zu kontaktieren, um dort weitere Abklärungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Kunde befürchtet, an COVID-19 oder an einer noch nicht näher medizinisch abgeklärten Krankheit erkrankt zu sein.
Sollten relevante Symptome oder die Befürchtung, an COVID-19 erkrankt zu sein, während des Unterrichts auftreten, so wird der Kunde dies sofort der Ski- & Freerideschool mitteilen, sodass der Kunde sofort von anderen Personen isoliert werden kann.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Auftreten einer COVID-19-Ansteckung oder der Nachweis einer Infektion auch nur bei einem anderen Kunden der Ski & Freerideschool zur Folge haben kann, dass die Erfüllung der Vertragsleistung durch die Ski & Freerideschool abgebrochen werden muss und alle am Unterricht teilnehmenden Kunden in weiterer Folge unter Quarantäne gestellt oder sich auf eigene Kosten des Kunden einer COVID-19-Testung unterziehen müssen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der die Ski & Freerideschool treffenden Nachverfolgung („contact-tracing“ in Zusammenhang mit COVID-19) verwendet werden.
Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließung der Ski & Freerideschool gelten die besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus).
Siehe Dokument Covid-Maßnahmen!
Alle Dokumente ersichtlich unter „www.freeski.school“